Fast die Hälfte der deutschen Haushalte heizen aktuell noch mit Erdgas, ein Viertel mit Heizöl. Jetzt leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein, um den Umstieg auf erneuerbare Energien voranzutreiben. Welche Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2024?
GEBÄUDEENERGIEGESETZ (GEG) -
GESETZ FÜR ERNEUERBARES HEIZEN
REGELUNG FÜR NEUBAUTEN IN NEUBAUGEBIETEN
Ab 1. Januar 2024 muss in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies gilt für Neubauten, deren Bauantrag ab Januar 2024 gestellt wird.
REGELUNG FÜR BESTANDSGEBÄUDE UND NEUBAUTEN IN BAULÜCKEN
In bestehenden Gebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten dürfen funktionierende Öl- und Gas-Heizungen weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind möglich. Bei nicht reparierbaren Heizungen ist der Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung weiterhin möglich, beispielsweise in Form einer Hybridlösung (z. B. in Kombination mit Wärmepumpe oder Solarthermie oder grünen Gasen) oder im Rahmen verschiedener Übergangsfristen. Auch eine Befreiung von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen ist in Härtefällen möglich.
Übergangsfristen:
Wird nach dem 1. Januar 2024 in einem bestehenden Gebäude in der Übergangsphase bis 2026/2028 eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut, muss zuvor eine Beratung durch einen Energieberater oder Installateur in Anspruch genommen werden.
Finanzielle Unterstützung und günstige Kredite vom Bund erleichtern Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen den Übergang zu nachhaltigen Heizsystemen, die zu 65% aus erneuerbarer Energie gespeist werden.
KLIMAFREUNDLICH HEIZEN: WAS HEISST DAS
Welche Möglichkeiten haben Sie, um die 65 %-Regelung zu erfüllen?
Die ausführlichen Regelungen und weiterführende Informationen finden Sie auf https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html